Gästeregistrierung
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 beschäftigt die Welt nun eine ganze Weile, mittlerweile schon unter einer Reihe von Namen: 2019-nCoV, nCoV2019, HCoV-19 und – weil’s zu einfach leicht langweilig wird – querbeet vermischt mit der Bezeichnung der damit assoziierten Erkrankung, COVID-19.
Das Thema beherrscht die Tagespresse, und täglich überschlagen sich Meldungen über neue, alte, gelockerte oder verschärfte Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus. Contact Tracing heißt das neue Zauberwort nach der Stopp-Corona-App, Cluster vermeiden ist oberstes Ziel, und wenn ein Fall auftritt, heißt es Tracking was das Zeug hält. So wollen wir hoffen, dass das Ganze neben einer schönen Parade von Corona-Anglizismen auch für die öffentliche Gesundheit etwas bringt.
Denn überall wo Menschen, die einander nicht kennen, zahlreich zusammentreffen und längere Zeit im selben Raum verbringen, wird es schwierig. Die Gastronomie ist ganz besonders gefordert, geben einander doch in den Restaurants, Cafés und Hotels dieser Welt die Gäste täglich die sprichwörtliche Klinke in die Hand.
Was kann ein Gastwirt tun, um seine Gäste und sein Personal bestmöglich zu schützen? Der Betrieb im Restaurant, im Café und in der Beherbergung soll aufrecht bleiben, aber ohne unnötige Risiken. Was verlangen die Behörden, welche neuen Regelungen und Einschränkungen kommen auf uns zu? Hotellerie und Gastronomie müssen alle Register ziehen, und das kann ganz schön anstrengend sein.
Wir bei Asteas fühlen mit den über 3000 Hotel- und Tourismusbetrieben da draußen, die die IACBOX als Gäste-WLAN einsetzen: Wir tun unser Bestes, alle Möglichkeiten der kontaktlosen Interaktion mit Gästen aufzuzeigen, um den Betreibern das Leben in dieser herausfordernden Zeit ein wenig leichter zu machen. Kennen Sie schon unsere 6 Tipps für kontaktlose Gastlichkeit? Die hatten wir bereits im Frühsommer veröffentlicht, und jetzt im Corona-Herbst sind sie wieder brandaktuell.
Jetzt kommen mit den ersten Verfügungen zur Gästeregistrierung erneut Verwaltungsaufwand auf die Gastronomen und Bürokratie auf die Gäste zu. Wenn es läuft wie bisher gewohnt, darf man sich darauf gefasst machen, keine detaillierten, konkreten Anweisungen zur Umsetzung derartiger Verpflichtungen in den jeweiligen Verordnungen vorzufinden. Manch böse Zungen behaupten sogar, die Anforderungen an die Praxis seien möglicherweise im Vorfeld nicht ganz zu Ende gedacht worden. Vielleicht ist es daher nicht schlecht, sich vorbereitend schon mal damit zu befassen, auch wenn in Ihrer Stadt, Region oder in Ihrem Land noch nichts Konkretes verordnet wurde:
- Zweck ist die Erleichterung des Trackings und Tracings von Infektionsfällen durch die Vorhaltung von Daten, wer sich wann wo und mit wem zusammen aufgehalten hat. Das kann man unter gesetzlichem Zwang tun, aber auch freiwillig, etwa im Rahmen eines Hygienekonzepts.
- Dafür werden – regional unterschiedlich – bestimmte Gästedaten verlangt, etwa Name, Telefonnummer, E-Mail- bzw. auch Wohnadresse.
- Zusätzliche örtliche Informationen wie Tischnummer oder Ähnliches können gefragt sein, um die Nähe des Kontakts anderer Gäste mit einem eventuellen Infektionsfall einzuschätzen.
- Dazu zu erfassen ist Datum und Uhrzeit sowie Dauer des Aufenthalts.
- Diese Daten sollen dann vom Betreiber der Gastronomie für einen bestimmten Zeitraum, der jedenfalls zumindest die Inkubationszeit abdeckt (derzeit zwischen 2 und 4 Wochen) aufbewahrt und für den Enstfall bereitgehalten werden.
- Nach diesem Zeitraum sollen die Daten, die auch für keine anderen Zwecke verwendet werden dürfen, vernichtet werden.
- Wie die Daten gespeichert bzw. vernichtet werden und ob und wie das überprüft wird, ist völlig offen und obliegt wohl der Eigenverantwortung des Betreibers.
- Ebenfalls offen ist derzeit, was bei Verstößen passiert, wie etwa Verweigerung der Registrierung, Angabe falscher Daten bzw. Verstößen gegen die Datenverwendung oder Löschungspflicht. Geldstrafen stehen im Raum, Rechtsgrundlage und Höhe sind jedoch derzeit nicht gänzlich geklärt.
Nun wollen wir uns aber trotzdem nicht auf die Unklarheit konzentrieren, sondern auf konstruktivere Weise damit befassen, welche Möglichkeiten wir haben, den bisher formulierten Anforderungen nachzukommen:
#1. Stift und Papier
Zugegeben, das klingt ein wenig altmodisch, ist aber schnell umsetzbar und – abgesehen vom Amtsstubengefühl und den Datenschutzbedenken, die bei den Gästen vielleicht aufkommen, wenn sie ein Formblatt ausfüllen müssen ehe sie einen Kaffee bekommen – niederschwellig, ohne große technische Anforderungen. Die Stadt Wien beispielsweise stellt ein Formular zum Download bereit, es ist aber davon auszugehen, dass es keine Einwände gegen selbst gestaltete Formblätter gibt, die die geforderten Daten enthalten.
Der Gastwirt soll die Blätter auflegen und dann nach Datum sortiert sammeln. Falls eine Infektion bei einem Kellner oder Gast bekannt wird, muss er die Gästekontaktdaten des betroffenen Zeitraums den Behörden zur Verfügung stellen, nach Ablauf der Aufbewahrungszeit sind die Blätter zu vernichten. Schreddern, verbrennen, zerreißen, zum Altpapier geben? Das obliegt dem Einzelnen und ist nicht näher spezifiziert.
#2. Digital und online
Software- und Web-Entwickler sind agile Menschen, und so gibt es bereits diverse Services, die gegen eine monatliche Gebühr die Gästeregistrierung als Service anbieten. Der Gastwirt legt sich ganz einfach online einen Account an, erhält dafür eine gestaltbare Landingpage mit einem Registrierungsformular sowie passende Kapazitäten auf einer Online-Datenbank. Den Link zu dieser Landingpage ruft der Gast über einen QR-Code auf, den der Gastwirt als Aufkleber, Tischaufsteller, etc. in seinem Betrieb veröffentlicht. Um die geschützte Aufbewahrung der Daten und die Löschung nach der korrekten Frist kümmert sich der Serviceanbieter, die Daten im Bedarfsfall herunterladen und der Behörde zur Verfügung stellen, kann der Gastwirt selbst über seinen Account.
Wer einen Webentwickler im Haus hat oder selbst kundig ist und gerne Hand anlegt, kann so etwas natürlich auch über die eigene Webseite zur Verfügung stellen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Gast ein Mobiltelefon hat und über seinen Tarif auch online gehen kann.
#3. Mit der IACBOX
Wer eine IACBOX betreibt, hat zwei ziemlich bequeme Möglichkeiten, die Registrierungspflicht umzusetzen:
- Auf der Landingpage des Gästenetzes könen mit Hilfe des integrierten Data Collectors Pflichtfelder angezeigt werden, die der Gast ausfüllen muss, ehe er ins WLAN kann. Diese Daten werden auf der IACBOX gespeichert, es ist daher keine zusätzliche Datenbank nötig. Auch eine Frist ist einstellbar, nach der die Daten automatisch gelöscht werden.
- Ein Registrierungsservice kann als Redirect vor die Anmeldeseite des WLAN geschaltet werden. Das kann der oben erwähnte Service sein, oder auch die selbst gebaute Lösung. Der Link zur Gästeregistrierung wird auf der IACBOX eingetragen, und der Gast landet automatisch dort, wenn er das Gäste-WLAN aufruft. Das ist die schlaue Kombination mit #2.
Auf diese Art kommen Gäste, auch die ohne gültigen Mobildatentarif, problem- und papierlos zur Gästeregistrierung.
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